Werkstudierender bei NOSTA zu sein, bringt viele Vorteile mit sich

Flexible Arbeitszeiten

Du entscheidest selbst, wann und wo Du arbeitest. Grundsätzlich darf maximal 20 Std./Woche gearbeitet werden. An bis zu 26 Wochen im Jahr darf diese Grenze überschritten werden, z.B. wenn Du in den Semesterferien mehr arbeiten möchtest.

Theorie und Praxis miteinander verbinden

Bei uns hast Du die Möglichkeit, Dein Wissen aus dem Studium im Berufsalltag anzuwenden. Ob Projektarbeiten, Recherchen oder Unterstützungen im Tagesgeschäft – wir geben Dir Einblicke in viele unterschiedliche Themenfelder und Du übernimmst Verantwortung.

Mobiles Arbeiten

Integriere nicht nur Deine Arbeitszeiten ideal in Deinen Stundenplan, sondern auch Deinen Arbeitsort. Ob von zu Hause oder aus der Unibibliothek – Deinen Arbeitsort gestaltest Du nach Deinen Bedürfnissen. 

Dein Wohl liegt uns am Herzen

Neben einem branchenüblichen Stundenlohn bieten wir attraktive Mitarbeitendenangebote und -benefits sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement, unter anderem mit abwechslungsreichen Fitnessangeboten.

Jetzt durchstarten!

Wir bieten Dir in nahezu allen Unternehmensbereichen die Möglichkeit, Deine theoretischen Kenntnisse aus der Hochschule bei uns im Unternehmen einzubringen und erste Praxiserfahrungen zu sammeln.

Werde schon früh ein Teil der NOSTA-Familie und lege damit möglicherweise den Grundstein für eine zukünftige Karriere bei uns.

Fragen? Wir haben die Antworten:

Was sind Werkstudierende?

Studierende, die neben ihrem Vollzeitstudium bei einem Arbeitgeber mehr als geringfügig beschäftigt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen als Werkstudierende beschäftigt werden.

Wie viele Stunden dürfen Werkstudierende pro Woche arbeiten?

Werkstudierende dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Std./Woche arbeiten. Dabei ist die Höhe des Arbeitsentgelts und die Anzahl der Arbeitgeber unerheblich. Mehr als 20 Wochenstunden dürfen gearbeitet werden, insofern dies die Grenze von 26 Wochen nicht überschreitet.

Welche Abgaben müssen Werkstudierende abtreten?

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen für die Beschäftigung keine Beiträge an. Nur Beiträge für die Renten- sowie studentische Krankenversicherung sind vom Werkstudierenden zu entrichten. Bei einem Verdienst von bis zu 520 EUR bleibt der Familienversicherungsstatus, ansonsten müssen sich die Studierenden selbst versichern.

Hinweis: Weitere Informationen kannst Du über Deine Krankenkassen erhalten!

 

Interesse geweckt?

Dann bewirb Dich auf eine Werkstudierendentätigkeit in unserem Haus. 

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