Werkstudierender bei NOSTA zu sein, bringt viele Vorteile mit sich

Flexible Arbeitszeiten

Sie entscheiden selbst, wann und wo Sie arbeiten. Grundsätzlich darf maximal 20 Std./Woche gearbeitet werden. An bis zu 26 Wochen im Jahr darf diese Grenze überschritten werden, z.B. wenn Sie in den Semesterferien mehr arbeiten möchten.

Theorie und Praxis miteinander verbinden

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen aus dem Studium im Berufsalltag anzuwenden. Ob Projektarbeiten, Recherchen oder Unterstützungen im Tagesgeschäft – wir geben Ihnen Einblicke in viele unterschiedliche Themenfelder und Sie übernehmen Verantwortung.

Mobiles Arbeiten

Integrieren Sie nicht nur Ihre Arbeitszeiten ideal in Ihren Stundenplan, sondern auch Ihren Arbeitsort. Ob von zu Hause oder aus der Unibibliothek – Ihren Arbeitsort gestalten Sie nach Ihren Bedürfnissen. 

Ihr Wohl liegt uns am Herzen

Neben einem branchenüblichen Stundenlohn bieten wir attraktive Mitarbeitendenangebote und -benefits sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement, unter anderem mit abwechslungsreichen Fitnessangeboten.

Jetzt durchstarten!

Wir bieten Ihnen in nahezu allen Unternehmensbereichen die Möglichkeit, Ihre theoretischen Kenntnisse aus der Hochschule bei uns im Unternehmen einzubringen und erste Praxiserfahrungen zu sammeln.

Werden Sie schon früh ein Teil der NOSTA-Familie und legen Sie damit möglicherweise den Grundstein für eine zukünftige Karriere bei uns.

Fragen? Wir haben die Antworten:

Was sind Werkstudierende?

Studierende, die neben ihrem Vollzeitstudium bei einem Arbeitgeber mehr als geringfügig beschäftigt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen als Werkstudierende beschäftigt werden.

Wie viele Stunden dürfen Werkstudierende pro Woche arbeiten?

Werkstudierende dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Std./Woche arbeiten. Dabei ist die Höhe des Arbeitsentgelts und die Anzahl der Arbeitgeber unerheblich. Mehr als 20 Wochenstunden dürfen gearbeitet werden, insofern dies die Grenze von 26 Wochen nicht überschreitet.

Welche Abgaben müssen Werkstudierende abtreten?

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen für die Beschäftigung keine Beiträge an. Nur Beiträge für die Renten- sowie studentische Krankenversicherung sind vom Werkstudierenden zu entrichten. Bei einem Verdienst von bis zu 450 EUR bleibt der Familienversicherungsstatus, ansonsten müssen sich die Studierenden selbst versichern.

Hinweis: Weitere Informationen können Sie über Ihre Krankenkassen erhalten!

 

Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich auf eine Werkstudierendentätigkeit in unserem Haus. 

Hier gehts zur Bewerbung!

Ansprechpartner